Rechtliche Betreuung in Dortmund

Gemeinsam Klarheit schaffen.

Ich unterstütze volljährige Menschen dabei, ihre rechtlichen Angelegenheiten im gerichtlich festgelegten Aufgabenbereich möglichst selbstbestimmt zu regeln.

Kontakt aufnehmen

Betreuung bedeutet nicht Entmündigung.
Die Wünsche der betreuten Person stehen im Mittelpunkt. Eine Vertretung erfolgt nur, soweit sie erforderlich und vom Gericht festgelegt ist.

Beruflicher Hintergrund

Fachlich qualifiziert. Systemisch orientiert.

Meine beruflichen Qualifikationen verbinden sozialpädagogisches Fachwissen mit einem systemischen Blick auf Menschen, Beziehungen und ihre Lebenssituation.

Soziale Arbeit / Sozialpädagogik (B. A.)Fundierte Kenntnisse sozialer Unterstützungssysteme und professioneller Beratung.
Systemische Familien- und SozialberatungRessourcen- und lösungsorientierte Begleitung unter Einbeziehung des persönlichen und sozialen Umfelds.
KunsttherapeutinKreative und ressourcenorientierte Zugänge zur Begleitung und Verständigung.
FremdsprachendozentinErfahrung in verständlicher, zielgruppengerechter und kultursensibler Vermittlung.

Berufliche Erfahrung

Langjährige Berufserfahrung in der Sozialen Arbeit mit Familien, Jugendlichen sowie Seniorinnen und Senioren in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Für wen?

Unterstützung, wenn eigene Regelungen nicht mehr ausreichen

Eine rechtliche Betreuung kann für volljährige Menschen eingerichtet werden, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Sie kommt nur in Betracht, wenn eine Vorsorgevollmacht oder andere Hilfen nicht ausreichen.

Das Betreuungsgericht legt genau fest, für welche Aufgabenbereiche Unterstützung erforderlich ist – etwa Behördenangelegenheiten, Vermögenssorge, Gesundheitssorge oder Wohnungsangelegenheiten.

IndividuellUmfang und Dauer richten sich nach dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf.
SelbstbestimmtWünsche, Wille und Lebensvorstellungen der betreuten Person sind handlungsleitend.
Gerichtlich kontrolliertBestellung und Aufsicht liegen beim zuständigen Betreuungsgericht.
Der Weg zur Betreuung

Vier Schritte zur gerichtlichen Entscheidung

Anregung oder Antrag

Die betroffene Person kann selbst einen Antrag stellen. Angehörige, soziale Dienste, Ärztinnen und Ärzte oder Behörden können eine Betreuung anregen.

Prüfung und Beratung

Das Gericht klärt den Bedarf. Häufig erstellt die Betreuungsbehörde einen Sozialbericht und prüft andere Hilfen.

Anhörung und Einschätzung

Das Gericht hört die betroffene Person grundsätzlich persönlich an. Meist kommt ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten hinzu.

Gerichtlicher Beschluss

Nur bei Erforderlichkeit werden eine geeignete Person, die Aufgabenbereiche und ein Überprüfungszeitpunkt festgelegt.

Hinweis: Jeder Fall ist anders. Diese Darstellung bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Aufgaben und Grenzen

Meine Rolle im Hilfesystem

Ich unterstütze bei rechtlichen Entscheidungen, koordiniere notwendige Schritte und vertrete die betreute Person, wenn es erforderlich ist. Andere Fachstellen erbringen ihre eigenen Hilfen weiterhin selbst.

Das leiste ich

  • Wünsche und Ziele besprechen
  • Bei Entscheidungen unterstützen
  • Anträge stellen und Ansprüche verfolgen
  • Finanzielle und vertragliche Angelegenheiten regeln
  • In Gesundheitsfragen rechtlich unterstützen
  • Hilfen anstoßen und koordinieren
  • Dem Gericht berichten und Rechenschaft ablegen

Das leiste ich nicht

  • keine Pflege oder ambulante Betreuung
  • keine Haushaltshilfe
  • kein Fahr- oder Begleitdienst
  • keine Therapie oder medizinische Behandlung
  • keine allgemeine Sozial-, Schuldner- oder Rechtsberatung
  • kein Ersatz für andere Fachdienste
  • keine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft

Zusammen mit der betreuten Person

Regelmäßiger persönlicher Kontakt, verständliche Informationen und gemeinsam vorbereitete Entscheidungen bilden die Grundlage meiner Arbeit.

Vernetzt mit den zuständigen Fachstellen

Je nach Bedarf arbeite ich mit Beratungsstellen, ärztlichen Praxen, Pflegediensten, Wohnangeboten, Behörden und Gerichten zusammen. Die jeweilige Fachleistung bleibt Aufgabe des zuständigen Dienstes.

Kontakt

Lassen Sie uns klären, worum es geht.

Bitte senden Sie per E-Mail keine vertraulichen Gesundheits- oder Finanzdaten.

Anna Janitzek
Rechtliche Betreuerin gem. § 1814 BGB
Postfach 44 01 04
44390 Dortmund

Telefon: 0231 62840711
Mobil: 0179 6833253
Fax: 0231 62840712
E-Mail: kontakt@janitzek-betreuerin.de

Termine nach Vereinbarung