Anregung oder Antrag
Die betroffene Person kann selbst einen Antrag stellen. Angehörige, soziale Dienste, Ärztinnen und Ärzte oder Behörden können eine Betreuung anregen.
Ich unterstütze volljährige Menschen dabei, ihre rechtlichen Angelegenheiten im gerichtlich festgelegten Aufgabenbereich möglichst selbstbestimmt zu regeln.
Kontakt aufnehmenBetreuung bedeutet nicht Entmündigung.
Die Wünsche der betreuten Person stehen im Mittelpunkt. Eine Vertretung erfolgt nur, soweit sie erforderlich und vom Gericht festgelegt ist.
Meine beruflichen Qualifikationen verbinden sozialpädagogisches Fachwissen mit einem systemischen Blick auf Menschen, Beziehungen und ihre Lebenssituation.
Langjährige Berufserfahrung in der Sozialen Arbeit mit Familien, Jugendlichen sowie Seniorinnen und Senioren in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.
Eine rechtliche Betreuung kann für volljährige Menschen eingerichtet werden, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können. Sie kommt nur in Betracht, wenn eine Vorsorgevollmacht oder andere Hilfen nicht ausreichen.
Das Betreuungsgericht legt genau fest, für welche Aufgabenbereiche Unterstützung erforderlich ist – etwa Behördenangelegenheiten, Vermögenssorge, Gesundheitssorge oder Wohnungsangelegenheiten.
Die betroffene Person kann selbst einen Antrag stellen. Angehörige, soziale Dienste, Ärztinnen und Ärzte oder Behörden können eine Betreuung anregen.
Das Gericht klärt den Bedarf. Häufig erstellt die Betreuungsbehörde einen Sozialbericht und prüft andere Hilfen.
Das Gericht hört die betroffene Person grundsätzlich persönlich an. Meist kommt ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten hinzu.
Nur bei Erforderlichkeit werden eine geeignete Person, die Aufgabenbereiche und ein Überprüfungszeitpunkt festgelegt.
Hinweis: Jeder Fall ist anders. Diese Darstellung bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Ich unterstütze bei rechtlichen Entscheidungen, koordiniere notwendige Schritte und vertrete die betreute Person, wenn es erforderlich ist. Andere Fachstellen erbringen ihre eigenen Hilfen weiterhin selbst.
Regelmäßiger persönlicher Kontakt, verständliche Informationen und gemeinsam vorbereitete Entscheidungen bilden die Grundlage meiner Arbeit.
Je nach Bedarf arbeite ich mit Beratungsstellen, ärztlichen Praxen, Pflegediensten, Wohnangeboten, Behörden und Gerichten zusammen. Die jeweilige Fachleistung bleibt Aufgabe des zuständigen Dienstes.
Bitte senden Sie per E-Mail keine vertraulichen Gesundheits- oder Finanzdaten.
Anna Janitzek
Rechtliche Betreuerin gem. § 1814 BGB
Postfach 44 01 04
44390 Dortmund
Telefon: 0231 62840711
Mobil: 0179 6833253
Fax: 0231 62840712
E-Mail: kontakt@janitzek-betreuerin.de
Termine nach Vereinbarung